
ELBPHILHARMONIE HILFSFONDS VOL. II
Corona-Hilfe für Freiberufliche Musikerinnen und Musiker
Mit dem im April 2020 ins Leben gerufenen »Elbphilharmonie Hilfsfonds« konnte freiberuflichen Musikerinnen und Musikern, die während des ersten Lockdowns von Veranstaltungsabsagen in Elbphilharmonie und Laeiszhalle betroffen waren, schnell und unbürokratisch unter die Arme gegriffen werden. Seit dem 3. November 2020 sind Konzerthäuser in Deutschland wieder geschlossen. Die HamburgMusik gGmbH hat daher eine Möglichkeit geschaffen, auch die Künstlerinnen und Künstler finanziell zu unterstützen, die von den aktuellen Pandemie-bedingten Veranstaltungsabsagen betroffen sind.
Die Künstlerverträge der HamburgMusik gGmbH als städtischer Betriebsgesellschaft mit relativ restriktiven Vorgaben für Honorarverhandlungen sehen üblicherweise keine Ausfallhonorare für den Fall einer Absage vor. Es wurde daher erneut ein Hilfsfonds eingerichtet, aus dessen Mitteln selbständigen, freiberuflichen Musikern und Bühnenkünstlern ein Ausfallhonorar von bis zu 60% der ursprünglich vereinbarten Gage ausgezahlt werden kann, sofern sie an einer ersatzlos abgesagten Eigen- oder Kooperationsveranstaltung der HamburgMusik gGmbH mitgewirkt hätten.
Spendenkonto
Empfänger: HamburgMusik gGmbH
IBAN: DE09 2105 0000 1000 1082 04
BIC: HSHNDEHH
Stichwort: Spende Elbphilharmonie Hilfsfonds
Ihre Spende kann steuerlich geltend gemacht werden.
Für Spenden über 200 Euro wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
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