Abonnementbedingungen
1. Bestellung · Eine Nachricht genügt
Die Bestellung des Abonnements wird durch den postalischen Eingang der Bestellkarte im Elbphilharmonie Kulturcafé oder die Bestellung über die Homepage der Elbphilharmonie (www.elbphilharmonie.de) wirksam. Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Abonnementbestellungen zugewiesen. Falls Sie bevorzugte Sitzplätze angegeben haben, wird versucht, Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Die Adresse des Elbphilharmonie Kulturcafés lautet:
Elbphilharmonie Kulturcafé
am Mönckebergbrunnen
Barkhof 3
20095 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 357 666 66
Fax: +49 (0) 40 357 666 888
kulturcafe@elbphilharmonie.de
kulturcafe.elbphilharmonie.de
2. Geltungsdauer und Verlängerung · Änderungen? Kein Problem!
Das Abonnement gilt für die Konzertsaison 2010/2011. Das Abonnement verlängert sich für ein entsprechendes Angebot um eine weitere Konzertsaison, sofern es nicht bis zum 31. Mai 2011 schriftlich vom Abonnenten oder dem Elbphilharmonie Kulturcafé gekündigt wird. Eventuelle Änderungen bei den Abonnements für die Spielzeit 2011/2012 werden bis spätestens drei Wochen vor dem Kündigungstermin 31. Mai 2011 mitgeteilt.
Sofern Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende Ermäßigungen im Abonnement in Anspruch nehmen, bleibt dieser Anspruch nur bestehen, wenn bis zum 31. Mai der laufenden Saison der entsprechende Ermäßigungsnachweis für die kommende Saison beim Elbphilharmonie Kulturcafé in Kopie eingereicht wird. Beim Besuch des Konzertes ist die Ermäßigungsberechtigung beim Einlass vorzuzeigen.
3. Fälligkeit des Abonnementpreises · 14 Tage Zeit zum Bezahlen
Der Abonnementpreis wird 14 Tage nach Zustellung der Rechnung fällig und ist bis zu diesem Zeitpunkt zu entrichten.
Zahlungsweise: Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH oder per Kreditkarte (VISA oder MasterCard). Verlängert sich das Abonnement, ist der Preis nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Nach Eingang der Zahlung wird der Abonnementausweis kostenfrei zugesandt. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels ist das Elbphilharmonie Kulturcafé berechtigt, den Abonnementplatz anderweitig zu vergeben.
4. Abonnementausweis (Platzkarte) · Ihr Platz ist sicher
Auf dem Abonnementausweis sind die Konzerttermine und der gebuchte Sitzplatz eingetragen. Der Abonnementausweis gilt als Eintrittskarte für alle Konzerte des Abonnements und ist beim Einlass vorzuzeigen. Bei spielstättenübergreifenden Abonnements werden Einzelkarten ausgegeben. Die Berechtigung zum Besuch der abonnierten Konzerte kann auf Dritte übertragen werden (Jugendabonnement nur auf Berechtigte). Der Abonnementausweis gilt am Veranstaltungstag für eine Fahrt zum Veranstaltungsort und der dazugehörigen Rückfahrt im HVV-Gesamtbereich einschließlich Schnellbus.
5. Umtausch · Einmal keine Zeit? Einfach tauschen!
Kann ein Abonnent aus persönlichen Gründen ein Konzert seiner Abonnementreihe nicht besuchen, ist er zum Tausch berechtigt, jedoch nur in ein anderes Elbphilharmonie Konzert. Der Tausch kann nur innerhalb der Konzertsaison 2010/2011 vollzogen werden. Das Tauschrecht kann in jeder Konzertsaisonhöchstens einmal ausgeübt werden und muss bis 13 Uhr des Werktages vor dem im Abonnement gebuchten Konzert gegenüber dem Elbphilharmonie Kulturcafé angezeigt werden. Bei Tausch in eine niedrigere Preisgruppe ist kein Zahlungsausgleich möglich; bei Tausch in eine höhere Preisgruppe ist eine Zuzahlung zu leisten. Für nicht besuchte Vorstellungen wird kein Ersatz geleistet.
6. Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen · Bei Ausfall Erstattung
Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen bei Solisten und Dirigenten bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rücknahme der Abonnementkarten. Bei Ausfall eines Konzertes aus seiner Abonnementreihe hat der Abonnent Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Abonnementpreises.
7. Zusätzliche Ermäßigungen für Abonnenten · Noch mehr Musik, noch mehr Rabatt
Die Abonnementkarte verfügt gleichzeitig über die Funktion einer Elbphilharmonie Card. Der Abonnent kann für alle Konzerte außerhalb seiner Abonnementreihe je zwei Eintrittskarten pro Abonnementplatz mit einer Ermäßigung in Höhe von 10 % erwerben. Der Abonnent kann darüber hinaus für die Konzerte vieler anderer Veranstalter im Elbphilharmonie Kulturcafé je zwei Eintrittskarten pro Abonnementplatz mit einer Ermäßigung in Höhe von 10 % erwerben. Die Abonnementkarte muss bei Inanspruchnahme des Rabatts sowie beim Einlass im Original vorgelegt werden. Die geltenden Ermäßigungen für Schüler, Studenten, Auszubildende, Absolvierende eines freiwilligen Jahres / Wehrdienstes und Behinderte sind nicht mit der Ermäßigung der Abonnementkarte kombinierbar. Gegen Vorlage des Abonnementausweises erhalten Abonnenten in ihrem Abonnement ein kostenloses Abendprogramm beim Konzertbesuch.
8. Mitteilungspfl ichten des Abonnenten · Wir bleiben in Kontakt
Der Abonnent wird gebeten, Änderungen seines Namens, seiner Adresse oder seiner Bankverbindung dem Elbphilharmonie Kulturcafé mitzuteilen.
Die Abonnementbedingungen als pdf zum download.